Gemäss Gesetz über die Graubündner Kantonalbank (GKB) ist die Regierung für die Wahl des siebenköpfigen Bankrates zuständig. Am 31. März 2017 endet die Amtsperiode von Bankrat Christian Thöny. Die Amtszeiten der übrigen Mitglieder des Bankrats laufen weiter. Die gesetzlich vorgegebene maximale Amtszeit beträgt zwölf Jahre.
Christian Thöny gehört seit 2009 dem Bankrat an und kann somit für weitere vier Jahre wieder gewählt werden. Der 64-jährige Rechtsanwalt und Ökonom ist Inhaber einer Kanzlei in Chur.
Die Bündner Regierung hat Christian Thöny als Bankrat der GKB bestätigt.